Verwaltungsgerichtshof
23.05.2012
2009/08/0060
Einzelne der festgestellten Aufgaben des hier gegebenen landwirtschaftlichen Versuchszentrums, wie die "Erhaltung alter Obstsorten", die "Erhaltung (alter) Gemüse-, Arznei- und Gewürzpflanzen" oder gärtnerischer "Zierpflanzenbau", sind eindeutig dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen, weil dabei pflanzliche Erzeugnisse hervorgebracht werden. Dass dabei wissenschaftliche Methoden angewandt werden, und damit Forschungsaufgaben verbunden sind, ändert an dieser Einschätzung noch nichts (Hinweis: E 23. März 1988, 87/01/0286). Zahlreiche andere Aufgabenbereiche des Versuchszentrums, wie die "Registrierung und Autorisierung von Betrieben und regelmäßige Kontrollen der Betriebe", Laboruntersuchungen, Probenanalyse oder "angewandte Forschung, Prüfung und Entwicklung für den steirischen Obst- und Weinbau" stellen jedoch als wissenschaftliche bzw. prüferische Tätigkeiten ohne Bezug zu einer landwirtschaftlichen Produktion keine land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten dar.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2009/08/0061