Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2009/05/0025

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2009/05/0025

Entscheidungsdatum

15.05.2012

Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien

Norm

BauO Wr §134a Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/05/0026

Rechtssatz

Den Nachbarn ist die letzte Projektänderung mit Schreiben der Behörde zur Kenntnis gebracht worden. Ihnen wurde die Möglichkeit eingeräumt, sämtliche Unterlagen einzusehen, und es wurden ihnen damit jene Informationen zum Bauansuchen vermittelt, die sie zur Verfolgung ihrer Rechte im Verwaltungsverfahren gebraucht haben (Hinweis E vom 28. April 2006, 2005/05/0296, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009050025.X03

Im RIS seit

13.06.2012

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2013

Dokumentnummer

JWR_2009050025_20120515X03