Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.2012

Geschäftszahl

2009/05/0025

Rechtssatz

Den Nachbarn ist die letzte Projektänderung mit Schreiben der Behörde zur Kenntnis gebracht worden. Ihnen wurde die Möglichkeit eingeräumt, sämtliche Unterlagen einzusehen, und es wurden ihnen damit jene Informationen zum Bauansuchen vermittelt, die sie zur Verfolgung ihrer Rechte im Verwaltungsverfahren gebraucht haben (Hinweis E vom 28. April 2006, 2005/05/0296, mwN).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2009/05/0026