Verwaltungsgerichtshof
15.05.2012
2009/05/0025
Den Nachbarn ist die letzte Projektänderung mit Schreiben der Behörde zur Kenntnis gebracht worden. Ihnen wurde die Möglichkeit eingeräumt, sämtliche Unterlagen einzusehen, und es wurden ihnen damit jene Informationen zum Bauansuchen vermittelt, die sie zur Verfolgung ihrer Rechte im Verwaltungsverfahren gebraucht haben (Hinweis E vom 28. April 2006, 2005/05/0296, mwN).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2009/05/0026