Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2009/03/0030

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2009/03/0030

Entscheidungsdatum

20.12.2010

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §25 Abs1;
WaffG 1996 §8 Abs1;
WaffV 02te 1998 §5;

Rechtssatz

Die Überprüfung des sachgemäßen Umganges mit Waffen ist kein Selbstzweck oder eine willkürliche bürokratische Hürde, sondern notwendige Voraussetzung, um die (anhaltende) Verlässlichkeit des Inhabers waffenrechtlicher Dokumente beurteilen zu können. Angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses ist nach Sinn und Zweck der Regelungen des WaffG 1996 bei der Prüfung der Verlässlichkeit auch ein strenger Maßstab anzulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009030030.X01

Im RIS seit

19.01.2011

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2011

Dokumentnummer

JWR_2009030030_20101220X01