Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2009/03/0030
Entscheidungsdatum
20.12.2010
Index
41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm
WaffG 1996 §25 Abs1;
WaffG 1996 §8 Abs1;
WaffV 02te 1998 §5;
Rechtssatz
Die Überprüfung des sachgemäßen Umganges mit Waffen ist kein Selbstzweck oder eine willkürliche bürokratische Hürde, sondern notwendige Voraussetzung, um die (anhaltende) Verlässlichkeit des Inhabers waffenrechtlicher Dokumente beurteilen zu können. Angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses ist nach Sinn und Zweck der Regelungen des WaffG 1996 bei der Prüfung der Verlässlichkeit auch ein strenger Maßstab anzulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009030030.X01
Im RIS seit
19.01.2011
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2011
Dokumentnummer
JWR_2009030030_20101220X01