Verwaltungsgerichtshof
20.12.2010
2009/03/0030
Die Überprüfung des sachgemäßen Umganges mit Waffen ist kein Selbstzweck oder eine willkürliche bürokratische Hürde, sondern notwendige Voraussetzung, um die (anhaltende) Verlässlichkeit des Inhabers waffenrechtlicher Dokumente beurteilen zu können. Angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses ist nach Sinn und Zweck der Regelungen des WaffG 1996 bei der Prüfung der Verlässlichkeit auch ein strenger Maßstab anzulegen.