Bestimmungen, die auf Grund § 43 Abs. 2 StVO 1960 erlassen werden, ergehen nach dem unzweifelhaften Wortlaut des Gesetzes in der Rechtsform einer Verordnung.Bestimmungen, die auf Grund Paragraph 43, Absatz 2, StVO 1960 erlassen werden, ergehen nach dem unzweifelhaften Wortlaut des Gesetzes in der Rechtsform einer Verordnung.