Die Frage, ob jemand die österreichische Staatsbürgerschaft mit Geburt durch Abstammung erlangt hat, ist nach den staatsbürgerschaftsrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, die zum betreffenden Zeitpunkt in Geltung standen (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 15. März 2010, Zl. 2007/01/0482, mwN).Die Frage, ob jemand die österreichische Staatsbürgerschaft mit Geburt durch Abstammung erlangt hat, ist nach den staatsbürgerschaftsrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, die zum betreffenden Zeitpunkt in Geltung standen vergleiche dazu das hg. Erkenntnis vom 15. März 2010, Zl. 2007/01/0482, mwN).