Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2008/12/0052

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 17618 A/2009

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2008/12/0052

Entscheidungsdatum

04.02.2009

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Dienstzuteilung ist aber auch maßgeblich, ob der vorübergehend zugewiesene Arbeitsplatz einer unterwertigen Verwendungsgruppe angehört oder nicht. Dies folgt aus den diesbezüglichen Einschränkungen des Paragraph 36, Absatz 4, bzw. des Paragraph 39, Absatz 4, erster Fall BDG 1979. Eine solche Prüfung ist aber nicht möglich, wenn der Zielarbeitsplatz gar nicht umschrieben wurde, etwa weil die Dienstzuteilung zur Wahrnehmung aller erdenklichen - auch niedrigeren Verwendungsgruppen zuzuordnenden - Aufgaben erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008120052.X05

Im RIS seit

12.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2018

Dokumentnummer

JWR_2008120052_20090204X05

Rechtssatz für 2008/12/0149

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

2008/12/0149

Entscheidungsdatum

20.05.2009

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/12/0052 E 4. Februar 2009 RS 5

Stammrechtssatz

Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Dienstzuteilung ist aber auch maßgeblich, ob der vorübergehend zugewiesene Arbeitsplatz einer unterwertigen Verwendungsgruppe angehört oder nicht. Dies folgt aus den diesbezüglichen Einschränkungen des Paragraph 36, Absatz 4, bzw. des Paragraph 39, Absatz 4, erster Fall BDG 1979. Eine solche Prüfung ist aber nicht möglich, wenn der Zielarbeitsplatz gar nicht umschrieben wurde, etwa weil die Dienstzuteilung zur Wahrnehmung aller erdenklichen - auch niedrigeren Verwendungsgruppen zuzuordnenden - Aufgaben erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008120149.X06

Im RIS seit

17.06.2009

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009

Dokumentnummer

JWR_2008120149_20090520X06