Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17619 A/2009
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
2008/12/0224
Entscheidungsdatum
04.02.2009
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/12/0052 E 4. Februar 2009 RS 4
Stammrechtssatz
Dienstzuteilungen sind schon bei ihrer Erteilung klar zu befristen. Dies kann entweder dadurch geschehen, dass in der Dienstzuteilungsweisung ein datumsmäßig fixiertes Ende der Dienstzuteilung angegeben wird, oder aber dadurch, dass jenes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintretende Ereignis präzise umschrieben wird, welches das Ende der Dienstzuteilung auslösen soll (also etwa den Wiederantritt des Dienstes durch einen vorübergehend erkrankten Beamten, den der Dienstzugeteilte vertreten soll).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120224.X06
Im RIS seit
18.05.2009
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017
Dokumentnummer
JWR_2008120224_20090204X06