Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2008/10/0199

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2008/10/0199

Entscheidungsdatum

21.10.2010

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs1;
ApG 1907 §10 Abs2;
ApG 1907 §10 Abs4;

Rechtssatz

Es kommt nicht auf die Fremdennächtigungen in bestimmten Ortsteilen an, sondern auf die Frage, welcher Apotheke sich die im Gebiet aufhaltenden Fremden zur Deckung ihres Arzneimittelbedarfes zuwenden werden. Mit einem Hinweis auf die mangelnde Aufgliederung der Fremdennächtigungen nach Ortsteilen kann daher kein Mangel in der Berücksichtigung des Fremdenverkehrs bei der Bedarfsbeurteilung aufgezeigt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008100199.X05

Im RIS seit

22.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017

Dokumentnummer

JWR_2008100199_20101021X05