Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2008/10/0199
Entscheidungsdatum
21.10.2010
Index
82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm
ApG 1907 §10 Abs1;
ApG 1907 §10 Abs2;
ApG 1907 §10 Abs4;
Rechtssatz
Es kommt nicht auf die Fremdennächtigungen in bestimmten Ortsteilen an, sondern auf die Frage, welcher Apotheke sich die im Gebiet aufhaltenden Fremden zur Deckung ihres Arzneimittelbedarfes zuwenden werden. Mit einem Hinweis auf die mangelnde Aufgliederung der Fremdennächtigungen nach Ortsteilen kann daher kein Mangel in der Berücksichtigung des Fremdenverkehrs bei der Bedarfsbeurteilung aufgezeigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008100199.X05
Im RIS seit
22.11.2010
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017
Dokumentnummer
JWR_2008100199_20101021X05