Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.2010

Geschäftszahl

2008/10/0199

Rechtssatz

Es kommt nicht auf die Fremdennächtigungen in bestimmten Ortsteilen an, sondern auf die Frage, welcher Apotheke sich die im Gebiet aufhaltenden Fremden zur Deckung ihres Arzneimittelbedarfes zuwenden werden. Mit einem Hinweis auf die mangelnde Aufgliederung der Fremdennächtigungen nach Ortsteilen kann daher kein Mangel in der Berücksichtigung des Fremdenverkehrs bei der Bedarfsbeurteilung aufgezeigt werden.