Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2008/09/0378
Entscheidungsdatum
24.03.2009
Index
77 Kunst Kultur
Norm
DMSG 1923 §1 Abs1;
DMSG 1923 §3;
Rechtssatz
Ensembles fallen ebenso wie Denkmale unter das DMSG 1923, sodass daher bei Ensembles jeweils auch das einzelne Gebäude als Ganzes geschützt ist. Ein Ensemble wird nicht nur durch die Außenfassaden geprägt, sondern wesentlich auch zB durch die Anordnung der Gebäude auf den Parzellen sowie die Gebäudegröße und -struktur. (Hier: Daher geht das Argument der bf Partei, bei einem Ensemble könnten nur die Hauptfassaden Auswirkungen auf das Ensemble haben, ins Leere.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008090378.X01
Im RIS seit
01.05.2009
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2012
Dokumentnummer
JWR_2008090378_20090324X01