Ausführungen dazu, warum vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes betreffend "Table-Dance" (Hinweis z. B. auf die E vom 21. September 2005, Zl. 2004/09/0114, und vom 18. Oktober 2000, Zl. 99/09/0102) die betreffenden Ausländerinnen nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Tätigkeiten unter ähnlichen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen wie Arbeitnehmer verwendet wurden.