Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17573 A/2008
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2008/06/0026
Entscheidungsdatum
25.11.2008
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz
Rechtssatz
Die Genehmigung einer Bundesstrasse in Teilabschnitten ist nach dem UVP-G 2000 bei entsprechender sachlicher Rechtfertigung zulässig. Bei den Sachlichkeitsüberlegungen ist zu bedenken, ob das Vorhaben in technischer und betrieblicher Hinsicht für sich bestehen kann bzw. ob das Vorhaben für sich allein verkehrswirksam ist (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 20. März 2002, Zl. 2000/03/0004).Die Genehmigung einer Bundesstrasse in Teilabschnitten ist nach dem UVP-G 2000 bei entsprechender sachlicher Rechtfertigung zulässig. Bei den Sachlichkeitsüberlegungen ist zu bedenken, ob das Vorhaben in technischer und betrieblicher Hinsicht für sich bestehen kann bzw. ob das Vorhaben für sich allein verkehrswirksam ist vergleiche hiezu das hg. Erkenntnis vom 20. März 2002, Zl. 2000/03/0004).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008060026.X05
Im RIS seit
15.12.2008
Zuletzt aktualisiert am
20.02.2014
Dokumentnummer
JWR_2008060026_20081125X05