Verwaltungsgerichtshof
25.11.2008
2008/06/0026
Die Genehmigung einer Bundesstrasse in Teilabschnitten ist nach dem UVP-G 2000 bei entsprechender sachlicher Rechtfertigung zulässig. Bei den Sachlichkeitsüberlegungen ist zu bedenken, ob das Vorhaben in technischer und betrieblicher Hinsicht für sich bestehen kann bzw. ob das Vorhaben für sich allein verkehrswirksam ist vergleiche hiezu das hg. Erkenntnis vom 20. März 2002, Zl. 2000/03/0004).