Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2008/05/0174
Entscheidungsdatum
06.09.2011
Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
Rechtssatz
§ 81 Abs. 6 Wr BauO orientiert sich bezüglich der Aufzugstriebwerksräume und der Stiegenhäuser nicht an einer bestimmten bautechnischen Ausführung und erfasst damit auch eine solche in der Form einer Verglasung.Paragraph 81, Absatz 6, Wr BauO orientiert sich bezüglich der Aufzugstriebwerksräume und der Stiegenhäuser nicht an einer bestimmten bautechnischen Ausführung und erfasst damit auch eine solche in der Form einer Verglasung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008050174.X03
Im RIS seit
29.09.2011
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2012
Dokumentnummer
JWR_2008050174_20110906X03