Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.09.2011

Geschäftszahl

2008/05/0174

Rechtssatz

Paragraph 81, Absatz 6, Wr BauO orientiert sich bezüglich der Aufzugstriebwerksräume und der Stiegenhäuser nicht an einer bestimmten bautechnischen Ausführung und erfasst damit auch eine solche in der Form einer Verglasung.