Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2008/02/0176

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 17886 A/2010

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2008/02/0176

Entscheidungsdatum

23.04.2010

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E03070000
E3R E15203000
86/01 Veterinärrecht allgemein

Norm

32002R0178 Lebensmittelsicherheit Art5 Abs1;
32002R0178 Lebensmittelsicherheit;
EURallg;
TierschutzG 2005;

Rechtssatz

Die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 178 aus 2002, des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit schließen die Anwendung der Normen des Tierschutzgesetzes nicht aus und enthalten anders als diese auch keine konkreten Regelungen über die Haltung von Tieren. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Regelungsbereiche mit verschiedenen Schutzzwecken, wie sich auch aus Artikel 5 Absatz eins, der Verordnung ergibt. Die dort gebrauchte Wendung "gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Schutzes der Tiergesundheit, des Tierschutzes" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass bei Vorliegen tierschutzrechtlicher Normen diese zu berücksichtigen sind.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008020176.X02

Im RIS seit

31.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015

Dokumentnummer

JWR_2008020176_20100423X02

Rechtssatz für 2008/02/0379

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2008/02/0379

Entscheidungsdatum

16.12.2011

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E03070000
E3R E15203000
86/01 Veterinärrecht allgemein

Norm

32002R0178 Lebensmittelsicherheit Art5 Abs1;
32002R0178 Lebensmittelsicherheit;
EURallg;
TierschutzG 2005;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/02/0176 E 23. April 2010 RS 2

Stammrechtssatz

Die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 178 aus 2002, des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit schließen die Anwendung der Normen des Tierschutzgesetzes nicht aus und enthalten anders als diese auch keine konkreten Regelungen über die Haltung von Tieren. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Regelungsbereiche mit verschiedenen Schutzzwecken, wie sich auch aus Artikel 5 Absatz eins, der Verordnung ergibt. Die dort gebrauchte Wendung "gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Schutzes der Tiergesundheit, des Tierschutzes" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass bei Vorliegen tierschutzrechtlicher Normen diese zu berücksichtigen sind.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2008020379.X02

Im RIS seit

11.01.2012

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2012

Dokumentnummer

JWR_2008020379_20111216X02