Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa die Erkenntnisse vom 2. Juli 2002, 96/14/0023, und vom 24. Februar 2004, 99/14/0242), dass eine durch die Unternehmensveräußerung entstehende Umsatzsteuerschuld vom Haftungstatbestand des § 14 Abs. 1 lit. a BAO erfasst wird.Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vergleiche etwa die Erkenntnisse vom 2. Juli 2002, 96/14/0023, und vom 24. Februar 2004, 99/14/0242), dass eine durch die Unternehmensveräußerung entstehende Umsatzsteuerschuld vom Haftungstatbestand des Paragraph 14, Absatz eins, Litera a, BAO erfasst wird.