Patentschutz besteht in Österreich nicht nur für Patente nach dem Patentgesetz 1970, sondern auch für "europäische Patente", die nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), BGBl. Nr. 350/1979, für Österreich erteilt wurden (vgl. Hofstätter/Reichel, EStG 1988 III, § 38 Tz. 5).Patentschutz besteht in Österreich nicht nur für Patente nach dem Patentgesetz 1970, sondern auch für "europäische Patente", die nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979,, für Österreich erteilt wurden vergleiche Hofstätter/Reichel, EStG 1988 römisch drei, Paragraph 38, Tz. 5).