Ist eine Rechnungsausstellung nicht der als leistender Unternehmer genannten Person zuzurechnen, entsteht für den Aussteller eine Steuerschuld nach § 11 Abs. 14 UStG 1994 (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 22. Februar 2000, 99/14/0062, VwSlg 7485 F/2000, und vom 22. Dezember 2004, 2001/15/0172).Ist eine Rechnungsausstellung nicht der als leistender Unternehmer genannten Person zuzurechnen, entsteht für den Aussteller eine Steuerschuld nach Paragraph 11, Absatz 14, UStG 1994 vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 22. Februar 2000, 99/14/0062, VwSlg 7485 F/2000, und vom 22. Dezember 2004, 2001/15/0172).