Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17684 A/2009
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2007/10/0309
Entscheidungsdatum
29.04.2009
Index
L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
AVG §58 Abs2;
NatSchG Stmk 1976 §6 Abs6;
VwRallg;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/10/0089 E 14. September 2004 RS 3
(hier: zu Landschaftsschutzgebiet § 6 NatSchG Stmk)
Stammrechtssatz
Unter "Landschaft" ist im vorliegenden Zusammenhang ein abgrenzbarer, durch Raumeinheiten bestimmter Eigenart charakterisierter Ausschnitt der Erdoberfläche mit allen ihren Elementen, Erscheinungsformen und gestaltenden Eingriffen durch den Menschen zu verstehen. "Landschaftscharakter" ist die beherrschende Eigenart der Landschaft; um diese zu erkennen, bedarf es einer hinreichenden, auf sachverständiger Ebene gefundenen Ermittlungsergebnissen beruhenden, großräumigen und umfassenden Beschreibung der verschiedenartigen Erscheinungen der betreffenden Landschaft, damit aus der Vielzahl jene Elemente herausgefunden werden können, die der Landschaft ihr Gepräge geben und die daher vor einer Beeinträchtigung bewahrt werden müssen, um den Charakter der Landschaft zu erhalten (Hinweis E vom 9. März 1998, Zl. 97/10/0144).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Diverses
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007100309.X05
Im RIS seit
25.05.2009
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013
Dokumentnummer
JWR_2007100309_20090429X05