Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2007/07/0050

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 17716 A/2009

Rechtssatznummer

9

Geschäftszahl

2007/07/0050

Entscheidungsdatum

25.06.2009

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Es besteht zwar zwischen dem Bewilligungsverfahren und dem Kollaudierungsverfahren insofern ein Zusammenhang, als das Überprüfungsverfahren das Vorliegen eines Bewilligungsbescheides voraussetzt und auf diesem aufbaut. Es handelt sich aber beim Überprüfungsverfahren nach Paragraph 121, WRG 1959 nicht um einen Teil eines Bewilligungsverfahrens, und daher auch nicht um "das Bewilligungsverfahren" im Verständnis des Paragraph 123, Absatz eins, WRG 1959 (Hinweis E 6. Juli 2006/07/0048). Dass Paragraph 123, WRG 1959 von keinem weiten, auch das Kollaudierungsverfahren umfassenden Begriff des "Bewilligungsverfahrens" ausgeht, zeigt sich auch in dem Umstand, dass das Verfahren über die Einräumung von Zwangsrechten gesondert angeführt wird. Die Überlegung, dass das Kollaudierungsverfahren nicht unter den Begriff des "Bewilligungsverfahrens" in Paragraph 123, WRG 1959 fällt, findet eine weitere Stütze darin, dass in einem Verfahren nach Paragraph 121, WRG 1959 - einem wasserpolizeilichen Auftrag nach Paragraph 138, WRG 1959 ähnlich - auch vollstreckbare Aufträge an den Konsensinhaber ergehen können. Dieser Verfahrenstypus ist aber vom Begriff des "Bewilligungsverfahrens" zweifelsfrei nicht umfasst. Es ist daher davon auszugehen, dass das Kollaudierungsverfahren eine "andere Angelegenheit" iSd Paragraph 123, Absatz 2, WRG 1959 darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007070050.X09

Im RIS seit

10.08.2009

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2015

Dokumentnummer

JWR_2007070050_20090625X09