Bewilligungsverfahren sind Verfahren, die über Anträge auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung nach den §§ 9, 10 Abs. 2, 32, 38, 40 und 41 durchgeführt werden, selbst wenn der Antrag abgewiesen wird.Bewilligungsverfahren sind Verfahren, die über Anträge auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung nach den Paragraphen 9, 10, Absatz 2, 32, 38, 40 und 41 durchgeführt werden, selbst wenn der Antrag abgewiesen wird.