Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2012/07/0167
Entscheidungsdatum
24.09.2015
Index
81/01 Wasserrechtsgesetz
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/07/0050 E 25. Juni 2009 VwSlg 17716 A/2009 RS 1
Stammrechtssatz
Im Kollaudierungsverfahren ist zu prüfen, ob die Anlagen dem Bewilligungsbescheid entsprechend ausgeführt, die Bedingungen und Auflagen des Bewilligungsbescheides erfüllt wurden und ob allenfalls vorliegende Abweichungen vom bewilligten Projekt geringfügig sind und - wenn sie weder öffentlichen Interessen noch Rechten Dritter nachteilig sind - nachträglich genehmigt werden können oder beseitigt werden müssen. Es ist die bewilligte Lage der Anlage anhand des Bewilligungsbescheides mit der tatsächlich errichteten Anlage zu vergleichen; dh der bewilligte Konsens wird gedanklich über den tatsächlichen Bestand gelegt und verglichen und danach festgestellt, ob und welche Abweichungen zur Bewilligung vorliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012070167.X04
Im RIS seit
11.11.2015
Zuletzt aktualisiert am
26.11.2015
Dokumentnummer
JWR_2012070167_20150924X04