Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2007/07/0026
Entscheidungsdatum
24.04.2008
Index
L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
80/06 Bodenreform
Norm
FlVfGG §31 Abs2;
FlVfLG Krnt 1979 §93 Abs2;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2007/07/0027
Rechtssatz
Aus einer Satzungsbestimmung, wonach sich jedes Mitglied an die von der Vollversammlung und dem Vorstand gefassten Beschlüsse zu halten hat, kann nicht abgeleitet werden, dass es diesen Organen nicht erlaubt wäre, durch - nach den Bestimmungen der Satzung ordnungsgemäß gefasste - neue Beschlüsse von bereits gefassten Beschlüssen abzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070026.X03
Im RIS seit
16.05.2008
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2010
Dokumentnummer
JWR_2007070026_20080424X03