Verwaltungsgerichtshof
24.04.2008
2007/07/0026
Aus einer Satzungsbestimmung, wonach sich jedes Mitglied an die von der Vollversammlung und dem Vorstand gefassten Beschlüsse zu halten hat, kann nicht abgeleitet werden, dass es diesen Organen nicht erlaubt wäre, durch - nach den Bestimmungen der Satzung ordnungsgemäß gefasste - neue Beschlüsse von bereits gefassten Beschlüssen abzugehen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2007/07/0027