Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17921 A/2010
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2007/03/0160
Entscheidungsdatum
23.06.2010
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz
Norm
UVPG 2000 §1 Abs1 Z1;
UVPG 2000 §2 Abs2;
UVPG 2000 §3;
Beachte
Besprechung in:
RdU 3/2011, 116-118;
Rechtssatz
Das nach dem UVPG 2000 zu prüfende Vorhaben ist nicht auf die jeweilige "technische Anlage" beschränkt, sondern umfasst auch alle in einem räumlichen und sachlichen mit dieser in Zusammenhang stehenden Maßnahmen. Räumlich zusammenhängende Projekte sind als Einheit und somit als ein Vorhaben dann anzusehen, wenn sie in einem engen funktionellen Zusammenhang stehen, sei es, dass durch ihre kumulative Wirkung Schwellenwerte oder Kriterien von Vorhaben des Anhanges 1 des UVPG 2000 erreicht bzw erfüllt werden, sei es, dass die Verwirklichung des einen Vorhabensteils die Verwirklichung des anderen erfordert. (Hier: Ein derartiger Zusammenhang zwischen der Errichtung einer Bahnstrom-Übertragungsanlage und dem zweigleisigen Ausbau der Südbahn ist gegeben.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007030160.X04
Im RIS seit
07.07.2010
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015
Dokumentnummer
JWR_2007030160_20100623X04