Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2006/07/0070
Entscheidungsdatum
27.09.2007
Index
L66106 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit
Steiermark
80/06 Bodenreform
Norm
EinforstungsLG Stmk 1983 §11 Abs1;
WWSGG §5 Abs1;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/07/0074
Rechtssatz
§ 11 Abs 1 Stmk EinforstungsLG 1983 setzt bei der Gewährung von Vorausbezügen das Vorliegen eines besonderen Bedarfes des Berechtigten und weiters voraus, dass sich diese Bezüge im Rahmen der Leistungsfähigkeit des belasteten Waldes bewegen und eine nicht zumutbare Belastung des Betriebes des Verpflichteten vermieden wird.Paragraph 11, Absatz eins, Stmk EinforstungsLG 1983 setzt bei der Gewährung von Vorausbezügen das Vorliegen eines besonderen Bedarfes des Berechtigten und weiters voraus, dass sich diese Bezüge im Rahmen der Leistungsfähigkeit des belasteten Waldes bewegen und eine nicht zumutbare Belastung des Betriebes des Verpflichteten vermieden wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070070.X02
Im RIS seit
14.11.2007
Zuletzt aktualisiert am
24.05.2013
Dokumentnummer
JWR_2006070070_20070927X02