Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2006/07/0049
Entscheidungsdatum
26.04.2007
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz
Rechtssatz
Gegen den Wortlaut einer Auflage "zur ordnungsgemäßen Ausübung der Weiderechte ... eine entsprechende Abzäunung gegen die neu errichtete Straße zu errichten ..." bestehen keine Bedenken. Ist doch auf Grund der ausdrücklichen Anführung des Zweckes der Auflage ("zur ordnungsgemäßen Ausübung der Weiderrechte") sowie der zu setzenden Maßnahme ("Abzäunung") und auch der Vorzeichnung des Verlaufes der Abzäunung ("gegen die neu errichtete Straße") der Inhalt dieser Auflage für einen Fachmann jedenfalls eindeutig erkennbar und die Auflage damit hinreichend bestimmt.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Diverses
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070049.X05
Dokumentnummer
JWR_2006070049_20070426X05