Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2006/07/0031

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 17076 A/2006

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2006/07/0031

Entscheidungsdatum

07.12.2006

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Paragraph 16, WRG 1959 sieht kein eigenes, vom Bewilligungsverfahren getrenntes Widerstreitverfahren vor, sondern enthält nur inhaltliche Gesichtspunkte dafür, unter welchen Voraussetzungen bei einem Widerstreit zwischen geplanten Wasserbenutzungen und schon bestehenden Wasserrechten die Bewilligung für die geplante Wasserbenutzung erteilt werden darf. Aus Paragraph 16, WRG 1959 kann ein Bewilligungswerber daher keinen Anspruch darauf ableiten, dass über den Bewilligungsantrag eines anderen Bewilligungswerbers erst nach Abschluss eines Widerstreitverfahrens entschieden werden darf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006070031.X01

Im RIS seit

08.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2016

Dokumentnummer

JWR_2006070031_20061207X01