Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17131 A/2007
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2006/07/0014
Entscheidungsdatum
22.02.2007
Index
L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/06 Bodenreform
Norm
GSGG §11;
GSGG §12 Abs1;
GSLG Tir §14 Abs1;
GSLG Tir §14 Abs2;
GSLG Tir §14 Abs4;
VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz
Die Aufnahme eines weiteren Mitgliedes bringt nicht nur Vorteile für die Bringungsgemeinschaft mit sich, geht doch damit zB auch eine erhöhte Benützungsintensität der Bringungsanlage einher. (Hier: Durch die mit dem angefochtenen Bescheid erfolgte Aufhebung des den Antrag der Mitbeteiligten abweisenden Bescheides ist der Behörde erster Instanz eine neuerliche, allenfalls gegen die Interessen der Bringungsgemeinschaft gerichtete Entscheidung möglich geworden. Darin liegt die mit dem angefochtenen Bescheid verbundene Beschwer der Bringungsgemeinschaft durch den angefochtenen Bescheid.)
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und
Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des
Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070014.X04
Im RIS seit
27.03.2007
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2014
Dokumentnummer
JWR_2006070014_20070222X04