Im Urteil des EuGH vom 15.11.2005, Rs C 320/03 (Kommission gegen Österreich), hat der Gerichtshof entschieden, dass Österreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art 28 EG und 29 EG verstoßen hat, dass mit der Verordnung des Landeshauptmanns von Tirol vom 27.5.2003, BGBl II Nr 279, mit der auf der A 12 Inntalautobahn verkehrsbeschränkende Maßnahmen erlassen wurden (sektorales Fahrverbot), ein Fahrverbot für bestimmte Güter befördernde Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse von mehr als 7,5 t auf einem Teilstück der A 12 Inntalautobahn verhängt worden ist.Im Urteil des EuGH vom 15.11.2005, Rs C 320/03 (Kommission gegen Österreich), hat der Gerichtshof entschieden, dass Österreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Artikel 28, EG und 29 EG verstoßen hat, dass mit der Verordnung des Landeshauptmanns von Tirol vom 27.5.2003, Bundesgesetzblatt römisch zwei Nr 279, mit der auf der A 12 Inntalautobahn verkehrsbeschränkende Maßnahmen erlassen wurden (sektorales Fahrverbot), ein Fahrverbot für bestimmte Güter befördernde Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse von mehr als 7,5 t auf einem Teilstück der A 12 Inntalautobahn verhängt worden ist.