Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2006/06/0037

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2006/06/0037

Entscheidungsdatum

19.12.2006

Index

19/05 Menschenrechte

Norm

MRKZP 07te Art4;

Rechtssatz

Der EGMR hat in seiner Entscheidung vom 14. September 1999 im Fall Ponsetti und Chesnel, Nr. 36.8855/97 und 41731/98, keine Verletzung des Artikel 4, des 7. ZP-EMRK gesehen. Er erblickte eine Unterscheidung der wesentlichen Elemente der Tatbestände der nicht fristgerechten Abgabe einer Steuererklärung einerseits und der betrügerischen Steuerhinterziehung anderseits in dem Umstand, dass letzteres Delikt nach der Rechtsprechung des Kassationsgerichts der französischen Republik nur bei willentlicher Unterlassung der fristgerechten Abgabe einer Steuererklärung erfüllt sei, welche Schuldform zum Tatbestand des ersteren Deliktes nicht gehöre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006060037.X04

Im RIS seit

19.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2009

Dokumentnummer

JWR_2006060037_20061219X04