Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17251 A/2007
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2006/05/0236
Entscheidungsdatum
31.07.2007
Index
L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Kärnten
L70702 Theater Veranstaltung Kärnten
L82000 Bauordnung
L82002 Bauordnung Kärnten
L82252 Garagen Kärnten
001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm
BauO Krnt 1996 §36 Abs1;
BauO Krnt 1996 §6 lita;
BauO Krnt 1996 §7;
BauRallg;
BauvorschriftenG Krnt 1985 §4;
BauvorschriftenG Krnt 1985 §5;
BauvorschriftenG Krnt 1985 §6;
BauvorschriftenG Krnt 1985 §7;
VwRallg;
Rechtssatz
Gebäude sind bauliche Anlagen, durch die ein allseits umschlossener Raum gebildet wird (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2000, Zl. 2000/05/0270). Die Kärntner Bauvorschriften schließen nicht aus, dass ein Gebäude nur unterirdisch angelegt werden kann; durch die unterirdische Ausführung verliert eine solche Anlage daher nicht die Gebäudeeigenschaft (vgl. hiezu die Regelungen über die Abstände und Abstandsfläche nach den Kärntner Bauvorschriften, die sich ausdrücklich nur auf "oberirdische Gebäude" beziehen).Gebäude sind bauliche Anlagen, durch die ein allseits umschlossener Raum gebildet wird vergleiche hiezu das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2000, Zl. 2000/05/0270). Die Kärntner Bauvorschriften schließen nicht aus, dass ein Gebäude nur unterirdisch angelegt werden kann; durch die unterirdische Ausführung verliert eine solche Anlage daher nicht die Gebäudeeigenschaft vergleiche hiezu die Regelungen über die Abstände und Abstandsfläche nach den Kärntner Bauvorschriften, die sich ausdrücklich nur auf "oberirdische Gebäude" beziehen).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten
Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050236.X02
Im RIS seit
24.08.2007
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2012
Dokumentnummer
JWR_2006050236_20070731X02