Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2006/03/0010
Entscheidungsdatum
25.03.2009
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
99/03 Kraftfahrrecht
Norm
ADR Kdm Änderungen 2002 Abs5.4.1.1.1;
GGBG 1998 §7 Abs1;
GGBG 1998 §7 Abs3;
VStG §5 Abs1;
Rechtssatz
Eine nach dem Handbuch des Unternehmens bestehende Anweisung an die Fahrer, eine Abfahrtskontrolle laut Checkliste zu machen, bei der eben auch der Zustand des Fahrzeuges bzw die Dichtheit des Behälters überprüft wird, sowie eine mündliche Anweisung für das Verhalten bei Störfällen vermag die Durchführung tatsächlich wirksamer Kontrollen, ob die Lenker sich auch entsprechend dieser Anweisung verhalten, nicht zu ersetzen.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006030010.X02
Im RIS seit
15.04.2009
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2012
Dokumentnummer
JWR_2006030010_20090325X02