Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2006/03/0010

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2006/03/0010

Entscheidungsdatum

25.03.2009

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
99/03 Kraftfahrrecht

Norm

ADR Kdm Änderungen 2002 Abs5.4.1.1.1;
GGBG 1998 §7 Abs1;
GGBG 1998 §7 Abs3;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Eine nach dem Handbuch des Unternehmens bestehende Anweisung an die Fahrer, eine Abfahrtskontrolle laut Checkliste zu machen, bei der eben auch der Zustand des Fahrzeuges bzw die Dichtheit des Behälters überprüft wird, sowie eine mündliche Anweisung für das Verhalten bei Störfällen vermag die Durchführung tatsächlich wirksamer Kontrollen, ob die Lenker sich auch entsprechend dieser Anweisung verhalten, nicht zu ersetzen.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2006030010.X02

Im RIS seit

15.04.2009

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2012

Dokumentnummer

JWR_2006030010_20090325X02