Dass eine Organisationsänderung nicht nur eine einzelne Organisationseinheit, sondern zahlreiche vergleichbare Organisationseinheiten betrifft, kann ein Indiz für die Sachlichkeit dieser Organisationsänderung sein: vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 22. November 2000, Zlen. 99/12/0168, 99/12/0174 und 99/12/0189, und den Bescheid der Berufungskommission vom 13. Dezember 2007, Zl. 152/10-BK/07).Dass eine Organisationsänderung nicht nur eine einzelne Organisationseinheit, sondern zahlreiche vergleichbare Organisationseinheiten betrifft, kann ein Indiz für die Sachlichkeit dieser Organisationsänderung sein: vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 22. November 2000, Zlen. 99/12/0168, 99/12/0174 und 99/12/0189, und den Bescheid der Berufungskommission vom 13. Dezember 2007, Zl. 152/10-BK/07).