Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2005/11/0063

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 17084 A/2006

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2005/11/0063

Entscheidungsdatum

18.12.2006

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

PsychotropenV 1997 §2 Abs6;
PsychotropenV 1997 §2;
PsychotropenV 1997 §5 Abs2;
PsychotropenV 1997 §8 Abs2;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/11/0211 2006/11/0092 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2007/11/0002 E 18. Juni 2008

Rechtssatz

In Paragraph 2, PsychotropenV 1997 wird der Begriff der "Zuverlässigkeit" nicht näher definiert. Unter Zugrundelegung des allgemeinen Sprachgebrauchs ist davon auszugehen, dass diesem Begriff inhaltlich die Bedeutung von "Sich verlassen können" zukommt. Mangelnde Zuverlässigkeit des Verantwortlichen im Sinne des Paragraph 2, Absatz 6, legcit ist daher insbesondere dann anzunehmen, wenn das Verhalten in seinem Verantwortungsbereich begründete erhebliche Bedenken hervorruft, er werde auch bei der künftigen Ausübung seiner Tätigkeit gegen die im Zusammenhang mit dem Verkehr mit psychotropen Stoffen stehenden rechtlichen Vorschriften verstoßen. Wenn die Behörde auf Grund des Verhaltens des Geschäftsführers (Verstoß gegen die Dokumentationspflicht gemäß Paragraph 8, Absatz 2, legcit; Weitergabe von psychotropen Stoffen an einen Arzt entgegen der Bestimmung des Paragraph 5, Absatz 2, legcit und illegaler Import eines einen psychotropen Stoff enthaltenen Testkits) der beschwerdeführenden Partei zu dem Ergebnis gelangte, diese erheblichen Bedenken seien gegeben, kann dies nicht als rechtswidrig erkannt werden.

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005110063.X05

Im RIS seit

01.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2018

Dokumentnummer

JWR_2005110063_20061218X05