Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17165 A/2007
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
2005/07/0103
Entscheidungsdatum
29.03.2007
Index
L66105 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit
Salzburg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/06 Bodenreform
Norm
ABGB §1091;
EinforstungsrechteG Slbg 1986 §1 Abs1;
WWSGG §1 Abs1;
Rechtssatz
Es erscheint zwar grundsätzlich zulässig, hinsichtlich der Stammsitzliegenschaft und der damit verbundenen Nutzungsrechte einen Pachtvertrag abzuschließen. Ein Pachtvertrag kann aber nur die Befugnis zur faktischen Nutzung des Einforstungsrechtes, nicht aber die im öffentlichen Recht gründende Befugnis zur Verfolgung der aus der Servituteregulierungsurkunde allein dem Eigentümer der Stammsitzliegenschaft gegenüber dem Verpflichteten erwachsenen Rechte übertragen. Dieser Aspekt der Ausübung des Einforstungsrechtes und seiner Durchsetzung gründet im öffentlichen Recht und kann daher durch einen Pachtvertrag allein nicht auf die Pächterin übertragen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005070103.X07
Im RIS seit
01.05.2007
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2011
Dokumentnummer
JWR_2005070103_20070329X07