Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2005/05/0065
Entscheidungsdatum
31.07.2006
Index
L85004 Straßen Oberösterreich
Norm
LStG OÖ 1991 §36 Abs1;
Rechtssatz
§ 36 Abs. 1 OÖ LStG 1991 spricht von Versuchen der Erwirkung einer Vereinbarung "in offensichtlich geeigneter Weise". Gespräche mit der Grundeigentümerin sind zweifelsfrei geeignete Versuche; stimmt bereits diese nicht zu, erübrigen sich Gespräche des Ablösungswerbers mit den Personen, zu deren Gunsten Veräußerungs- und Belastungsverbote einverleibt wurden.Paragraph 36, Absatz eins, OÖ LStG 1991 spricht von Versuchen der Erwirkung einer Vereinbarung "in offensichtlich geeigneter Weise". Gespräche mit der Grundeigentümerin sind zweifelsfrei geeignete Versuche; stimmt bereits diese nicht zu, erübrigen sich Gespräche des Ablösungswerbers mit den Personen, zu deren Gunsten Veräußerungs- und Belastungsverbote einverleibt wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005050065.X02
Im RIS seit
29.08.2006
Zuletzt aktualisiert am
30.01.2017
Dokumentnummer
JWR_2005050065_20060731X02