Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2005/05/0065

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2005/05/0065

Entscheidungsdatum

31.07.2006

Index

L85004 Straßen Oberösterreich

Norm

LStG OÖ 1991 §36 Abs1;

Rechtssatz

Paragraph 36, Absatz eins, OÖ LStG 1991 spricht von Versuchen der Erwirkung einer Vereinbarung "in offensichtlich geeigneter Weise". Gespräche mit der Grundeigentümerin sind zweifelsfrei geeignete Versuche; stimmt bereits diese nicht zu, erübrigen sich Gespräche des Ablösungswerbers mit den Personen, zu deren Gunsten Veräußerungs- und Belastungsverbote einverleibt wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005050065.X02

Im RIS seit

29.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2017

Dokumentnummer

JWR_2005050065_20060731X02