Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17719 A/2009
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2005/04/0269
Entscheidungsdatum
01.07.2009
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz
Norm
UVPG 2000 §2 Abs2 erster Satz;
UVPG 2000 §2 Abs2;
Rechtssatz
Durch § 2 Abs. 2 erster Satz UVP-G 2000 ist nach den Erläuterungen (IA 168/A GP XXI) klargestellt, dass sich die UVP nicht auf die jeweilige technische Anlage beschränkt, sondern (neben Eingriffen in die Natur und Landschaft) auch alle in einem räumlichen und sachlichen Zusammenhang stehenden Maßnahmen umfasst.Durch Paragraph 2, Absatz 2, erster Satz UVP-G 2000 ist nach den Erläuterungen (IA 168/A Gesetzgebungsperiode römisch 21 ) klargestellt, dass sich die UVP nicht auf die jeweilige technische Anlage beschränkt, sondern (neben Eingriffen in die Natur und Landschaft) auch alle in einem räumlichen und sachlichen Zusammenhang stehenden Maßnahmen umfasst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2005040269.X03
Im RIS seit
05.08.2009
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2015
Dokumentnummer
JWR_2005040269_20090701X03