Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
12
Geschäftszahl
2005/04/0115
Entscheidungsdatum
12.09.2007
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
58/02 Energierecht
Norm
MinroG 1999 §118;
MinroG 1999 §119;
VwRallg;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/04/0117
2005/04/0116
Rechtssatz
Die Frage der Vereinbarkeit der Errichtung des Projektes mit den auf der Liegenschaft, auf der die Bergbauanlage errichtet werden soll, haftenden (dinglichen oder obligatorischen) privatrechtlichen Rechten bildet keinen Gegenstand des Bewilligungsverfahrens nach § 119 MinroG 1999. Ob die Errichtung der Bergbauanlage unter dem Gesichtspunkt bestehender privatrechtlicher Rechtsverhältnisse zulässig ist, ist vielmehr eine ausschließlich in die Zuständigkeit der Zivilgerichte fallende Frage des privaten Rechts (Hinweis E 14. September 2005, 2004/04/0079).Die Frage der Vereinbarkeit der Errichtung des Projektes mit den auf der Liegenschaft, auf der die Bergbauanlage errichtet werden soll, haftenden (dinglichen oder obligatorischen) privatrechtlichen Rechten bildet keinen Gegenstand des Bewilligungsverfahrens nach Paragraph 119, MinroG 1999. Ob die Errichtung der Bergbauanlage unter dem Gesichtspunkt bestehender privatrechtlicher Rechtsverhältnisse zulässig ist, ist vielmehr eine ausschließlich in die Zuständigkeit der Zivilgerichte fallende Frage des privaten Rechts (Hinweis E 14. September 2005, 2004/04/0079).
Schlagworte
Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den
Zivilrechtsweg VwRallg5/1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005040115.X12
Im RIS seit
22.10.2007
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2010
Dokumentnummer
JWR_2005040115_20070912X12