Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.2007

Geschäftszahl

2005/04/0115

Rechtssatz

Die Frage der Vereinbarkeit der Errichtung des Projektes mit den auf der Liegenschaft, auf der die Bergbauanlage errichtet werden soll, haftenden (dinglichen oder obligatorischen) privatrechtlichen Rechten bildet keinen Gegenstand des Bewilligungsverfahrens nach Paragraph 119, MinroG 1999. Ob die Errichtung der Bergbauanlage unter dem Gesichtspunkt bestehender privatrechtlicher Rechtsverhältnisse zulässig ist, ist vielmehr eine ausschließlich in die Zuständigkeit der Zivilgerichte fallende Frage des privaten Rechts (Hinweis E 14. September 2005, 2004/04/0079).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2005/04/0117

2005/04/0116