Verwaltungsgerichtshof
12.09.2007
2005/04/0115
Die Frage der Vereinbarkeit der Errichtung des Projektes mit den auf der Liegenschaft, auf der die Bergbauanlage errichtet werden soll, haftenden (dinglichen oder obligatorischen) privatrechtlichen Rechten bildet keinen Gegenstand des Bewilligungsverfahrens nach Paragraph 119, MinroG 1999. Ob die Errichtung der Bergbauanlage unter dem Gesichtspunkt bestehender privatrechtlicher Rechtsverhältnisse zulässig ist, ist vielmehr eine ausschließlich in die Zuständigkeit der Zivilgerichte fallende Frage des privaten Rechts (Hinweis E 14. September 2005, 2004/04/0079).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/04/0117
2005/04/0116