Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
11
Geschäftszahl
2005/03/0206
Entscheidungsdatum
28.02.2006
Index
41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm
WaffG 1996 §12 Abs1;
Rechtssatz
Bei der Prüfung der Frage, ob eine Alkoholisierung eine bestimmte Tatsache iSd § 12 Abs. 1 WaffG darstellt, kommt es auf den genauen Grad der Alkoholisierung nicht an und ist eine Messung des Alkoholgehaltes der Atemluft daher nicht erforderlich.Bei der Prüfung der Frage, ob eine Alkoholisierung eine bestimmte Tatsache iSd Paragraph 12, Absatz eins, WaffG darstellt, kommt es auf den genauen Grad der Alkoholisierung nicht an und ist eine Messung des Alkoholgehaltes der Atemluft daher nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005030206.X11
Im RIS seit
22.03.2006
Zuletzt aktualisiert am
23.09.2016
Dokumentnummer
JWR_2005030206_20060228X11