Verwaltungsgerichtshof
28.02.2006
2005/03/0206
Bei der Prüfung der Frage, ob eine Alkoholisierung eine bestimmte Tatsache iSd Paragraph 12, Absatz eins, WaffG darstellt, kommt es auf den genauen Grad der Alkoholisierung nicht an und ist eine Messung des Alkoholgehaltes der Atemluft daher nicht erforderlich.