Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2006

Geschäftszahl

2005/03/0206

Rechtssatz

Bei der Prüfung der Frage, ob eine Alkoholisierung eine bestimmte Tatsache iSd Paragraph 12, Absatz eins, WaffG darstellt, kommt es auf den genauen Grad der Alkoholisierung nicht an und ist eine Messung des Alkoholgehaltes der Atemluft daher nicht erforderlich.