Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17554 A/2008
Rechtssatznummer
8
Geschäftszahl
2005/03/0138
Entscheidungsdatum
23.10.2008
Index
L65000 Jagd Wild
L65006 Jagd Wild Steiermark
Norm
JagdG Stmk 1986 §56;
JagdG Stmk 1986 §61 Abs1;
JagdG Stmk 1986 §61;
JagdRallg;
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2005/03/0182 E 23. Oktober 2008
2005/03/0146 E 23. Oktober 2008
Rechtssatz
Die auf Bejagung der Rehböcke der Klasse II gerichteten Wildstandsverminderungsanträge waren schon deswegen zu versagen, weil sie auf die für den Wildabschussplan gemäß § 56 Stmk JagdG 1986 einschlägige Altersklasseneinteilung abstellen, ein nach dem § 61 Abs 1 Stmk JagdG 1986 zu tätigender Abschuss aber ohne Berücksichtigung einer Altersklasseneinteilung lediglich geschlechts- und zahlenmäßig festzusetzen ist. Von daher waren diese Anträge für die Anordnung einer Verminderung des Wildstandes nach § 61 Stmk JagdG 1986 nicht geeignet.Die auf Bejagung der Rehböcke der Klasse römisch zwei gerichteten Wildstandsverminderungsanträge waren schon deswegen zu versagen, weil sie auf die für den Wildabschussplan gemäß Paragraph 56, Stmk JagdG 1986 einschlägige Altersklasseneinteilung abstellen, ein nach dem Paragraph 61, Absatz eins, Stmk JagdG 1986 zu tätigender Abschuss aber ohne Berücksichtigung einer Altersklasseneinteilung lediglich geschlechts- und zahlenmäßig festzusetzen ist. Von daher waren diese Anträge für die Anordnung einer Verminderung des Wildstandes nach Paragraph 61, Stmk JagdG 1986 nicht geeignet.
Schlagworte
Jagdschaden Wildschaden Schadensverhütung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005030138.X08
Im RIS seit
20.11.2008
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2016
Dokumentnummer
JWR_2005030138_20081023X08