Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2004/14/0112

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2004/14/0112

Entscheidungsdatum

18.10.2005

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Betrauung Dritter, insbesondere auch eines Steuerberaters, mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten befreit den Geschäftsführer nicht davon, den Dritten zumindest in solchen Abständen zu überwachen, die es ausschließen, dass dem Geschäftsführer Steuerrückstände verborgen bleiben (Hinweis E 21. Oktober 2003, 2001/14/0099). Unterbleibt die Überwachung, liegt eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004140112.X03

Im RIS seit

19.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008

Dokumentnummer

JWR_2004140112_20051018X03