Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2004/10/0108
Entscheidungsdatum
02.10.2007
Index
72/01 Hochschulorganisation
Rechtssatz
Selbst nach der (hier nicht anzuwendenden) Rechtslage des UOG 1975 war die Behörde selbst nach bescheidmäßiger Zulassung zum dritten Abschnitt des Habilitationsverfahrens nach UOG 1975 nicht gehindert, unter besonderer Bedachtnahme auf die Habilitationsschrift und sonstige wissenschaftliche Arbeiten die methodische Beherrschung und die wissenschaftliche Durchdringung des Habilitationsfaches in die Beurteilung der weiteren Abschnitte einzubeziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004100108.X03
Im RIS seit
29.10.2007
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013
Dokumentnummer
JWR_2004100108_20071002X03