Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16565 A/2005
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2004/10/0010
Entscheidungsdatum
28.02.2005
Index
E000 EU- Recht allgemein
E1E
L70508 Schischule Vorarlberg
59/04 EU - EWR
Norm
11997E049 EG Art49;
EURallg;
SchischulG Vlbg 2002 §17;
Rechtssatz
Unabhängig davon, ob die Unterrichtstätigkeit der beschwerdeführenden GmbH (Ski- und Snowboardschule) von einer eigenen Unternehmung, die vom Reiseveranstalter unabhängig ist, angeboten wird, oder die Dienstleistung der Beschwerdeführerin in einer Kombination von Leistungen (Organisation der Reise und Erteilung des Unterrichts als Gesamtpaket) besteht, ist für die Dienstleistung der Erteilung von Skiunterricht von der Anwendbarkeit des Art. 49 EG auszugehen.Unabhängig davon, ob die Unterrichtstätigkeit der beschwerdeführenden GmbH (Ski- und Snowboardschule) von einer eigenen Unternehmung, die vom Reiseveranstalter unabhängig ist, angeboten wird, oder die Dienstleistung der Beschwerdeführerin in einer Kombination von Leistungen (Organisation der Reise und Erteilung des Unterrichts als Gesamtpaket) besteht, ist für die Dienstleistung der Erteilung von Skiunterricht von der Anwendbarkeit des Artikel 49, EG auszugehen.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004100010.X05
Im RIS seit
01.04.2005
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011
Dokumentnummer
JWR_2004100010_20050228X05