Verwaltungsgerichtshof
28.02.2005
2004/10/0010
Unabhängig davon, ob die Unterrichtstätigkeit der beschwerdeführenden GmbH (Ski- und Snowboardschule) von einer eigenen Unternehmung, die vom Reiseveranstalter unabhängig ist, angeboten wird, oder die Dienstleistung der Beschwerdeführerin in einer Kombination von Leistungen (Organisation der Reise und Erteilung des Unterrichts als Gesamtpaket) besteht, ist für die Dienstleistung der Erteilung von Skiunterricht von der Anwendbarkeit des Artikel 49, EG auszugehen.